JA zum Zuger Waldgesetz am 24.11.2024
Der Kanton Zug hat viele attraktive Naherholungsgebiete. Auf einem dichten Wegnetz bewegen sich Erholungssuchende zu Fuss, mit dem Bike oder auch mit dem Hund. Der Nutzungsdruck auf Landschaft und Wald hat in den letzten 20 Jahren stetig zugenommen.
Die Zunahme der Biker, die viel grössere Reichweite durch E-Bikes sowie die Ausrüstung mit starken Licht-Strahlern führen zu einer markanten Steigerung der Störungen empfindlicher Wildtiere und Vogelarten im Wald. Diese treten vermehrt auch in der Nacht auf. Durch die hohen Tempi beim Abwärtsfahren werden die Tiere extrem überrascht, was zu panikartigem Fluchtverhalten führt. Der Kanton Zug ist sich der Problematik bewusst. Im kantonalen Richtplan soll deshalb festgelegt werden, welche Wege als Bike- oder Velowege bezeichnet werden.
Mit dem neuen Waldgesetz, das der Kantonsrat im Januar 2024 verabschiedet hat, soll das Biken im Wald auf die im Richtplan bezeichneten Wege beschränkt werden. Die IG Mountainbike Zug hat dagegen das Referendum ergriffen, weshalb wir am 24. November über das Waldgesetz abstimmen.
Das Gesetz enthält noch weitere Bestimmungen, die den Wald als Lebensraum besser vor Störungen schützen sollen: So wurde ein Drohnenflugverbot im Wald aufgenommen. Neu gilt im Wald und am Waldrand auch eine Hundeleinenpflicht während der für Wildtiere besonders sensiblen Zeit von Anfang April bis Ende Juli. Der Klimawandel, der Schutz der Artenvielfalt sowie der Kampf gegen Neophyten machen weitere Anpassungen im Waldgesetz nötig. Der Vorstand von Pro Natura Zug unterstützt deshalb die Waldgesetzrevision.